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Letztes Update: 07. März 2023
Anhand von Fehlermerkmalen und Materialuntersuchungen sollte die Ursache für den Staubanfall bei der buchbinderischen Verarbeitung von Deckenbänden mit mehr als 400 Seiten Umfang festgestellt werden sowie die Relevanz der Mängel für die Verkaufsfähigkeit der Bücher beurteilt werden und ob die Forderung nach einem Neudruck berechtigt war.
Bei einer großen Auflage von Faltschachteln mit unterschiedlichen Motiven traten plötzlich Störungen der Druckfarben-Annahme im UV-Offsetdruck auf Spiegelglanzfolien auf, die von unserem Gutachter und Sachverständigen untersucht werden sollten.
Im Rahmen eines Rechtstreits sollte durch ein Parteigutachten festgestellt werden, ob die Unterschriften auf einer Bestätigung für einen Zahlungseingang von 400.000 Euro sowie auf einem Auszahlungsplan vor oder nach dem Druck der Formulare geleistet wurde. Der Ausdruck der Formulare erfolgte auf einem Büro-Laserdrucker.
Ein Katalog mit Rollenoffset-Signaturen wurde als Deckenband und als Broschur aufgebunden. Nach der Auslieferung wurde beanstandet, dass im Vergleich zu den Broschuren die Planlage der Deckenbände "inakzeptabel" und diese unverkäuflich waren.
Druckereien befinden sich beim Bedruckstoff offensichtlich immer wieder in einem Beratungsdilemma mit ihren Kunden. Daraus resultieren Konfliktsituationen, deren Problemlösung häufig ein Aufgabe für Sachverständige darstellt. An einem konkreten Streitfall wird dies deutlich.
Die samtweiche Oberfläche von Soft-Touch-Folien oder entsprechnender Lackvarianten weisen eine Tendenz zu verstärktem Abrieb auf. Damit werden die Anforderungen der Weiterverarbeitung oder der Kunden nicht immer erfüllt.
Für einen Sachverständigen ist es immer dann am einfachsten eine Aussage zu treffen, wenn Aufgabenstellungen vorliegen, die anhand von Messergebnissen und Richtlinien eindeutig zu beantworten sind. "Bewertung von optischen Mängeln an Druckerzugnissen" klingt zunächst lösbar und einfach...
Die in verschiedenen Lagerräumen eines Logistikzentrums gelagerten Bücher zeigten zum Teil deutliche Vergilbungserscheinungen an den Kanten der Buchinnenteile, was zur Verkaufsminderung und im Extremfall zur Unverkäuflichkeit der Bücher führte. Die Aufgabenstellung für die Untersuchung durch einen Sachverständigen bestand darin, die Lagerräume zu besichtigen und Lösungsansätze zur Reduzierung oder Vermeidung der Vergilbungserscheinungen an den Büchern auszuarbeiten.
Bei einer Auflage mit einem 120 g/m²-Papier war ein beidseitiger Druck und eine Dispersionslackierung vorgenommen worden, wobei auf den Druckbogen relativ große Flächen von druckfreien Zonen vorhanden waren. Die Bogen wurden anschließend an einen Kaschierbetrieb geliefert und ebenfalls beidseitig mit einer Folienkaschierung versehen. Was wurde beanstandet?
In diesem Beitrag wird das Thema Einhaltung von Sorgfaltspflichten aus Sachverständigensicht betrachtet. Die langjährige Erfahrung aus Gerichts- und Privatgutachten zeigt, dass die Sorgfaltspflicht im täglichen Arbeitsablauf aus diversen Gründen oder Umständen häufig missachtet oder verletzt wird. Dies führt meistens zu Rechtsstreitigkeiten und zu äußerst kostenträchtigen Schadensersatzansprüchen.
Die Aufgabenstellung für ein Versicherungsgutachten lautete, durch Wasserschaden beschädigte Papierrollen im Papierlager einer Rollenoffsetdruckerei zu begutachten und zu eruieren, ob bzw. inwieweit die Papierrollen noch verwendet werden können bzw. welchen Restwert diese noch aufweisen. Der Wasserschaden entstand beim Einbau einer Sprinkleranlage, weil sich bei der Befüllung des Sprinklerrohrnetzes ein Wasserschlauch gelöst hat, daher Wasser über einen Zeitraum von 20 Minuten unkontrolliert ausgelaufen ist und sich weiträumig im Papierlager verbreitet hat. 131 Papierrollen, die in Bodenkontakt standen, wurden dadurch beschädigt.
Für Verpackungen wurden Sujets auf Kartons mit einer flächenbezogenen Masse von 300 g/m² gedruckt. Die Verpackungen sollten für Lebensmittel eingesetzt werden und waren deshalb einseitig mit einer metallisierten Folie kaschiert. Anschließend an die Kaschierung erfolgte auf die Vordereiten der Kartons der Vollflächendruck im Bogenoffset und die Stanzung zu Faltschachtnutzen.
Die Aufgabenstellung für ein Sachverständigengutachten lautete, eine verbindliche Aussage in einem Reklamationsfall über die Schuldzuweisung zu treffen. Es standen Reparaturkosten an einer Bogenoffsetmaschine in Höhe von etwa 11.000.- Euro aufgrund von Beschädigungen durch Aufschäler im Karton im Raum. Beim Durchlauf der beschädigten Bogen durch die Druckmaschine wurden Drucktücher und Transferjackets zerstört.
Die Aufgabenstellung für eine Beweisaufnahme lautete, den technischen Ist-Zustand einer neu installierten Bogenoffset-Maschine im Rahmen eines Ortstermins aus Sachverständigensicht zu dokumentieren. Hintergrund für die Beauftragung zum Gutachten waren erhebliche Produktionsstörungen und -ausfälle, welche lt. Angaben des Auftraggebers seit Inbetriebnahme der Druckmaschine bestanden und auf eine nicht sachgemäße Aufstellung der Druckmaschine durch den Lieferanten zurückzuführen sind.
Weltweit werden Luxusgüter und hochwertige technische Güter gefälscht, wodurch wirtschafilicher Schaden entsteht und nicht selten eine Gefährdung von Leib und Leben verursacht wird. Von solchen kriminellen Machenschaften bleiben auch Arzneimittel nicht verschont, nur haben Arzneimittelfälschungen zweifellos eine besondere Qualität, die deshalb auch mit besonderen Maßnahmen bekämpft werden müssen. Über die Schwierigkeiten, die Güte uon Datamatrix-Codes zu bewerten.
Der Beweisbeschluss, welcher der Ausarbeitung des Gerichtsgutachtens zugrunde lag, lautete:"...ob die vom Kläger gelieferten Rechnungsformulare DIN A 3 bei Lieferung mit einem Sachmangel behaftet waren, d. h. ob sich die Rechnungsformulare für die gewöhnliche Verwendung in Laserdruckern eigneten und eine Beschaffenheit aufwiesen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann." Was lag vor?
Wenn eine Papierbahn - für andere bahnförmige Matertalien würde das Folgende sinngemäß ebenfalls zutreffen - eine von Rolle zu Rolle verarbeitende Verarbeitungsmaschine, beispielsweise eine Druckmaschine, durchläuft, wird sie mittels zahlreicher angetriebener und nicht angetriebener Walzen von der Abwicklung zur Aufwicklung auf einem in aller Regel nicht geradlinigen, sondern eher mäanderformigen Weg geführt. Der Autor beleuchtet die Voraussetzungen für eine optimale Materialführung.
Für den Auftraggeber eines Druckjobs ist es meist eindeutig. Heißt der Reklamationsgrund Farbabrieb, dann liegt die Verantwortlichkeit dafür auf Seiten der Druckerei, denn sie hat ja schließlich die Druckfarbe auf das Papier gebracht. Den Druckereien sind andererseits oft durch Vorgaben bei der Verwendung der Materialien Papier und Druckfarbe die Hände gebunden.
Relativ viele Druckprodukte aus der Werbebranche werden aufwendig ausgestattet, um bei den Kunden eine verstärkte Aufmerksamkeit und Werbewirkung hervorzurufen. Was aber, wenn es bei der Veredelung zu Reklamationen kommt?
Mit der Frage, ob die genannten Produkte verkaufbar sind, wandte sich ein Verlag an den Sachverständigen, da er mit der Qualität der Lieferung seiner in Auftrag gegebenen Post- und Klappkarten nicht einverstanden war.
Verschiedene Betriebe hatten Probleme mit der Fertigung von Displays. Die zugelieferten, mit Folie kaschierten, Kartons zeigten nach einer weiteren Kaschierung auf Mikrowellpappen ein schlechtes Rillverhalten. Ein Fall für unseren Gutachter
Das Druckergebnis eines Nachdrucks entspricht nicht dem Qualitätslevel der Erstauflage. Der Auftraggeber für den Druck hochpreisiger Seminarunterlagen wandte sich an unseren Sachverständigen mit der Fragestellung, ob der Nachdruck in der ausgelieferten Qualität branchenüblich und akzeptabel sei oder ob ein Neudruck gerechtfertigt wäre.
Drucker wie Druckveredeler fühlen sich auf der sicheren Seite, wenn als Primer ausgewiesene Lacke in den Druckmaschinen für weitere Verfahren der Druckveredelung zum Einsatz gekommen sind. Was, wenn es Anlass zur Reklamation gibt?
Für eine Auflage von Werbeprospekten sollte während einer längeren Regenperiode im Sommer eine einseitige Spotlackierung mit UV-Lack im Siebdruck aufgebracht werden. Die Bogen-Rückseiten wurden vollflächig lackiert.
Die Jahreswende zum Anlass genommen hat unser berichtender Sachverständiger, um eine statistische Auswertung seiner Gutachten vorzunehmen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Ursachenverteilung der aufgetretenen Reklamationen beziehungsweise der bearbeiteten Gutachtenfälle gelenkt werden. Grundlage hierfür bildete eine Anzahl von 100 Gutachten.
Ist auf den Einladungskarten das Durchdrucken der silbernen Linien zu stark und wurde die Folienprägung zu unsauber ausgeführt und liegt deshalb ein Mangel der Leistung vor oder ist das Durchdrucken im Rahmen des Hochdruckverfahrens technisch nicht anders machbar? - So lautete die Frage eines Beweisbeschlusses, die unser Sachverständiger in einem Rechtsstreit zu beantworten hatte.
Für eine Faltschachtelproduktion wurde zur Verbesserung der Stabilität der Schachteln und Schutz des Füllgutes ein Karton mit einer flächenbezogenen Masse von 600 g/m2 eingesetzt und zusätzlich eine Folienkaschierung der innen liegenden Schachtelteile vorgenommen. Dabei traten Störungen im Hinblick auf die Klebstoffadhäsion auf.
Ein Druckereileiter klagte vor Gericht, weil die erworbene Kaschiermaschine nur bei verminderter Laufleistung zu einem zufriedenstellenden Kaschierergebnis führte. Bei normaler Bogengeschwindigkeit zeigten sich auf den kaschierten Bogen weiße Fehlstellen, die zu Kundenbeanstandungen führten.
Für eine Broschurenauflage erfolgte eine aufwändige Veredelung der Umschläge mittels Folienkaschierung, Goldfolienprägung und zusätzlicher Reliefprägung der Lettern. Bereits kurze Zeit nach der Auslieferung wurde vom Handel beanstandet, dass sich bei Ansichtsexemplaren durch deren Nutzung die Goldfolie der Prägung ablöst.
Ist die Papierqualität eines Kataloges identisch zur Vorjahresproduktion und wurde wie bestellt mit PUR-Bindung produziert? Diese Frage führte zum Rechtsstreit und beschäftigte ein Landgericht. Letztlich konnten die Fragen nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.
Bei Kosmetik-Verpackungen wurden nachträglich Etiketten für eine Rabattaktion aufgeklebt, die sich nach dem Verkauf wieder ablösen lassen sollten. Die Faltschachteln waren zuvor mit einer Folienkaschierung zum Schutz des Druckbildes versehen worden. Beim Ablösen der Etiketten wurde festgestellt, dass sich mit dem Preisetikett auch die Kaschierfolie anheben lässt und wellig wird.
Die Druckqualität einer Digitaldruckmaschine war nach Auffassung des Käufers unzureichend, woraufhin unser berichtender Sachverständiger aufgefordert wurde, die Druckqualität beziehungsweise die Funktionalität der Digitaldruckmaschine mithilfe von Druckversuchen zu erfassen und die Ergebnisse und Erkenntnisse daraus neutral zu dokumentieren.
Nach der Bindung und Auslieferung einer Auflage erfolgte vom Verlag eine Reklamation hinsichtlich der schlechten Verarbeitung der Broschuren. Nach Kundenansicht weisen die ausgelieferten klebegebundenen Broschuren sehr hohe Falzabweichungen auf, wodurch die Erkennbarkeit und Passgenauigkeit von den im Bundsteg überlaufenden Abbildungen stark beeinträchtigt sind.
War die gedruckte Farbvorlage für Parkettböden ver- blasst und wurde deswegen ein falscher Parkettboden verlegt? Um diese Fragestellung drehte sich ein Rechtsstreit, zu dem ein Amtsgericht ein Sachverständigengutachten benötigte. Unser Autor wurde mit der Erstellung dieses Gutachtens beauftragt.
Für einen Firmenprospekt wurden die Auflage im Rollenoffsetdruck hergestellt und die Umschläge mit einem klebefähigen UV-Lack veredelt. Nach Auslieferung der Rückstichbroschuren erfolgte eine Reklamation der Post, mit der Aussage, dass die Umschläge eine hohe Tendenz zum Haften gegeneinander aufweisen und dadurch eine maschinelle Verarbeitung nicht möglich ist.
Woran liegt es, wenn bei fadengehefteten Büchern am Bogenübergang ein Aufbrechen der Lagen erkennbar ist? Können Papiereigenschaften diese Fehlererscheinung begünstigen? Mit diesen Fragestellungen hatte sich unser neu hinzugekommener berichtender Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtenauftrages zu beschäftigen.
Für Klebebindungen, die eine besonders hohe Haltbarkeit benötigen, ist ein PUR-Kleb- stoff die erste Wahl. PUR-Hotmelts bieten eine sehr hohe Klebekraft, sind gegen Kälte oder Hitze resistent und ver- fügen über eine hohe Beständigkeit gegen Öle in der Druckerfarbe oder im Toner. Allerdings gibt es in jüngster Zeit Tendenzen, die sich mit dem Begriff der „absoluten qualitativen Sicherheit“ nicht vereinbaren lassen.
Spricht man von einer berechtigten Reklamation, ist ein Neudruck gerechtfertigt oder lässt sich die Reklamation mit einem Preisnachlass regulieren? Mit diesen Fragen beschäftigte sich ein Landgericht in einem Rechtsstreit zwischen Endkunde und Werbeagentur. Da dem Gericht die fachliche Grundlage fehlt, wurde unser berichtender Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Woran liegt es, wenn sich die Buchdecke deutlich vom Innenteil eines Buches abhebt und ist das Abheben der Buchdecke zu tolerieren beziehungsweise ist eine komplette Neuproduktion erforderlich? Mit diesen Fragestellungen hatte sich unser berichtender Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtenauftrages zu beschäftigen.
Unser Sachverständiger hatte im Rahmen eines Gutachtenauftrages zu entschei- den, ob hochwertig produzierte Geschäftsberichte in der ausgelieferten Qualität abzunehmen sind oder ob ein Nachdruck gerechtfertigt ist.
Falzbrechen, Strichbrechen und Wellenbildung im Heatset-Rollenoffset waren in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Forschungsarbeiten. Dass diese Probleme noch immer existent sind und zu zahlreichen Reklamationen führen, zeigt, dass nach wie vor Aufklärungsbedarf besteht. Im Rahmen dieses Fachbeitrags sollen vor allem Lösungsansätze zur Minimierung dieser Probleme aufgezeigt werden.
Durch Zufall gelang unserem Sachverständigen für die Qualitätsbeurteilung von Druckerzeugnissen die Ursachenermittlung von Benetzungsstörungen. Diese hatten sich beim Bedrucken von Selbstklebefolie im vierfarbigen UV-Druck ergeben. Weiterhin konnte durch diesen Zufall eine neue Schnelltestmethode „entwickelt“ werden, um großflächige Benetzungsstörungen von Folien aufzufinden.
Bürokopiersysteme als gleichwertiger Ersatz für die Vergabe von Kleinaufträgen im Offsetdruck? – Diese Frage führte zu zwei fast identischen Rechtsstreitigkeiten, wel- che letztendlich erst nach Einholung eines Sachverständigengutachtens in den jeweiligen Amtsgerichten verhandelt werden konnten. Was genau waren die Punkte, die Anlass zu der juristischen Auseinandersetzung gaben?
Was ist zu tun, wenn großflächig mit Rubbelfarbe bedruckte Bogen in externen Verarbeitungsgängen weiterverarbeitet werden, und wer ist für Folgeschäden verant- wortlich, wenn Kosten wegen fehlender Vorkehrungsmaßnahmen auftreten? Mit dieser Fragestellung setzte sich unser Gutachter im Rahmen einer Kundenreklamation auseinander.
Dem Digitaldruck steht ein goldenes Zeitalter bevor. Das zeigte nicht nur die Ipex, die vor weni- gen Tagen zu Ende gegangen ist, sondern ist auch die Meinung der Analysten der Institution Caslon, Rochester, NY, USA, die sich seit Jahren mit dem Digitaldruck und seiner Marktentwicklung beschäftigen. Nach deren Prognosen wird in den nächsten 25 Jahren der Offsetdruck in vielen Geschäftsfeldern vom Digitaldruck ersetzt werden.
Dass die Ausarbeitung von Gerichtsgutachten für die grafische Industrie nicht nur bei Zivilprozessen, sondern auch für Strafprozesse angefordert wird, bescherte unserem Gutachter eine neue, herausfordernde Erfahrung. Neben der im Titel gestellten Frage ist auch wichtig, zu ergründen, ob die Rezepturen von „Ursprungslack“ und kopiertem Lack nachweisbar identisch sind.
Im vorliegenden Fall fiel eine zum Teil starke Wellenbildung bei einer Seite aus Pergamentpapier in einem Buchblock auf. Hier sollte unser vereidigter Gutachter vermitteln bzw. auf Basis einer Begutachtung Fehlerursachen aufzeigen und eine Entscheidung treffen, ob und wenn ja in welcher Höhe aufgrund von Qualitätseinbußen ein Preisnachlass vorgeschlagen werden kann.
Ende vergangenen Jahres trat eine Anhäufung von Gutachtenfällen auf, bei denen es darum ging, dass die Qualität von Rollenoffsetproduktionen kostenträchtig rekla- miert wurde. Und dies, weil zur Qualitätsbeurteilung Maßstäbe, die für Bogenoffsetproduktionen gelten, herangezo- gen wurden. Dieser Beitrag berichtet daher über produktionsbedingte Qualitätseinbußen im Rollenoffset.
Ein Hotelbesitzer reklamierte die gesamte Lieferung der frisch ge- druckten Werbeflyer, da diese nach seiner Auffassung aufgrund zu hoher Falzdifferenzen nicht zu gebrauchen waren. Die Buch- binderei argumentierte dagegen, dass gewisse Differenzen bei maschineller Verarbeitung nicht vermeidbar sind und dass die beanstandeten Flyer deshalb keinen Mangel aufweisen. An die- ser Stelle benötigte das zuständige Amtsgericht die Klärung der Beweisfrage durch einen Sachverständigen.
Im Rahmen eines Zivilprozesses musste die Beweisfrage geklärt werden, ob das Druckergebnis eines Prospektes für Dekorstoffe in Ordnung ist oder ob die Farbabweichungen in den Abbil- dungen des Prospektes gegenüber dem Proof nicht mehr vertret- bar sind. Laut Druckerei sei der Prospekt gemäß den Vorgaben des Prozess-Standards Offsetdruck (PSO) gefertigt worden.
Oft ist es im Reklamationsfall schwierig, eine vernünftige Lösung für die Aufteilung der anstehenden Reklamationskosten zur Zufriedenheit aller Parteien zu finden. Dies gilt insbesondere, wenn zielführende Gespräche wegen bereits verhärteter Fronten nicht mehr möglich sind. Ein Sachverständigengutachten bietet, wie im folgenden Fallbeispiel gezeigt wird, eine vorgerichtliche Basis zum Reklamationsgespräch.
Wer trägt Schuld und kann haftbar gemacht werden, wenn eine Magazin-Großauflage im Rollenoffsetdruck nachgedruckt wer- den muss, weil eine dem Inhalt jedes Magazins beigelegte Wa- renprobe ausläuft? Ein interessanter Fall für unseren Gutachter.
Neben Dr.-Ing. Colin Sailer und Dr.-Ing. Peter Hofmann wird jetzt auch Michael Kirmeier als weiterer Gutachter interessante Schadens- und Gutachterfälle aus der Druckindustrie für DD vorstellen. Diese Folge beschreibt seinen ersten »Fall«.
Die Frage, ob jeweils die ge- wählte Druckveredelung ausreichenden Schutz für den Druck bietet, stellt sich vor allem dann, wenn der Kunde bereits bei der Auslieferung oder bei der Nutzung der Druckerzeugnisse eine mangelhafte Scheuerfestigkeit oder ein Verkratzen der Lackie- rungen oder Kaschierungen reklamiert. Mit einem neuen Mess- verfahren soll die »tatsächliche« Oberflächenhärte von Folien und Lacken beurteilt werden können.
Die Herstellung und Vermarktung von Fotobüchern ist derzeit ein boomender Markt. Vom Dienstleister wird dabei unter anderem Flexibilität in den Formaten verlangt.
So manches ästhetische Druck- ergebnis kommt einem nach erfolgter Folienkaschierung im wahrsten Sinne des Wortes »schleierhaft« vor. Oder Pigmente »bluten« aus und das vermutete Phänomen der fehlenden Farb- echtheitseigenschaften macht gleich die Runde. Diese und viele weitere das Druckmotiv beeinflussende Faktoren haben Ursa- chen. Nur deren genaue Kenntnis und die gezielte Kommunika- tion unter allen am Prozess Beteiligten kann zur Optimierung des Gesamtprozesses beitragen – und die Produktionssicherheit beim »letzten Glied in der Kette«, dem Lohnveredeler, erhöhen.
Ein gutes Stück Lebensqualität für sehbehinderte und blinde Menschen bedeutet die Möglichkeit, über geschriebene Texte zu kommunizieren, deren Buchstaben, Ziffern und sonstige Zeichen mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden müssen. Global durchgesetzt haben sich tastbare Schriftzeichen, die nach dem auf Lois Braille zurückgehendes 6-Punkte-System zusammengesetzt sind. Aufgrund aktueller Gesetzgebung müssen auch Verpackungen für Pharmazeutika mit tastbaren Beschriftungen versehen sein, deren Herstellung zunächst die Faltschachtelindustrie vor größere, mittlerweile gelöste Probleme gestellt hat. Die dort gefundenen Lösungen sind aber auf z.B. Etiketten nur sehr bedingt übertragbar, andererseits werden Etiketten als Träger tastbarer Schriften immer größere Bedeutung bekommen. Vor diesem Hintergrund möchte der vorliegende Beitrag über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Normung berichten und verschiedene Realisierungsmöglichkeiten für tastbare Schriften diskutieren.
Hersteller von hochwertigen Büchern erinnern sich sicher an einige Fälle, bei denen Block- erscheinungen aufgetreten sind. Dabei war trotz ständiger Qua- litätskontrolle an den Buchfertigungsstraßen bei Teilen oder der gesamten Auflage dieses Schadensbild vorhanden, und im schlimmsten Fall war noch dazu die Ursache nicht zu klären. Peter Stadler, Infostar Consulting (München), informiert.